Informationen “Sonderbudget Leihgeräte”

Das zusätzliche Ausstattungsprogramm des Bundes zum DigitalPakt Schule im Umfang von 500 Mio. Euro soll Schülerinnen und Schülern beim digitalen Lernen zu Gute kommen. Mit der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung durch Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo am 22. Mai 2020 wurde der Weg freigemacht für ein bayerisches “Sonderbudget für digitale Leihgeräte”.

Mit Hilfe dieses Budgets in Höhe von ca. 78 Mio Euro für die Schulen will der Freistaat “die Schülerinnen und Schüler unterstützen, die zuhause über keine geeignete digitale Ausstattung verfügen”, so die Presseerklärung zum Sonderbudget.

Hier die zentralen Kernpunkte der Förderrichtlinie:

  • Vereinfachtes Beschaffungsverfahren für mobile Endgeräte
  • Vorgezogener Maßnahmenbeginn: 16.3.2020
  • Förderung der Anschaffung mobiler Endgeräte und ihres betriebsnotwendigen Zubehörs (Eingabegeräte, Headsets, Schutzhüllen, WLAN-Router (Hardware) und Tablet-/Laptopkoffer)
  • Verzicht auf die Anforderungsuntergrenzen des für den DigitalPakt Schule und das Digitalbudget des Freistaates Bayern gültigen Beratervotums
  • Keine Anrechnung der angeschafften Geräte auf die Obergrenze der Förderung mobiler Endgeräte im Rahmen des DigitalPaktes Schule
  • Vereinfachte Richtlinien bei der Beschaffung im Rahmen kommunaler Ausschreibungen (vgl. hierzu auch die Veröffentlichungen des Staatsministerium des Innern)

Weitere Einzelheiten, insbesondere die “Eckpunkte zur Förderung nach dem Sonderbudget Leihgeräte” finden Sie auf der entsprechenden Website des StMUK: www.km.bayern.de/sonderbudget. Dort wird demnächst auch die Antragsmappe veröffentlicht werden, mit deren Hilfe das Antragsverfahren durchzuführen ist. Der Ablauf wird in vereinfachter Form der Vorgehensweise beim DigitalPakt Schule entsprechen.

Für die Schulen empfiehlt es sich jedenfalls unbedingt, im Lauf des Juni/Juli 2020 das Gespräch mit den Sachaufwandsträgern zu suchen, um die entsprechenden Anträge rechtzeitig einzureichen!


Sämtliche SAT unserer Gymnasien wurden per MB-Rundschreiben vom 25.06.2020 zur Erinnerung noch einmal informiert.