Folgende Informationen gingen per MB-Rundschreiben vom 25.06.2020 zur Erinnerung noch einmal an sämtliche Sachaufwandsträger unserer Gymnasien:
[…] wie mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus I.5- BS4400.27/325/4 vom 26. Mai 2020 bekanntgegeben, wurde das Ausstattungsprogramm des Bundes DigitalPakt Schule um 500 Mio. für ein Sonderbudget für digitale Leihgeräte erweitert. Die bayerischen Sachaufwandsträger können für ihre Beschaffungen kurzfristig auf zusätzliche 77,8 Millionen Euro zur Unterstützung von Schülerinnen und Schüler, die zuhause über keine geeignete digitale Ausstattung verfügen, zugreifen.
[…]
Zentrale Kernpunkte der Förderrichtlinie sind folgende:
- Vereinfachtes Beschaffungsverfahren für mobile Endgeräte
- Vorgezogener Maßnahmenbeginn: 16.3.2020
- Förderung der Anschaffung mobiler Endgeräte und ihres betriebsnotwendigen Zubehörs (Eingabegeräte, Headsets, Schutzhüllen, WLAN-Router (Hardware) und Tablet- /Laptopkoffer)
- Verzicht auf die Anforderungsuntergrenzen des für den DigitalPakt Schule und das Digitalbudget des Freistaates Bayern gültigen Beratervotums
- Keine Anrechnung der angeschafften Geräte auf die Obergrenze der Förderung mobiler Endgeräte im Rahmen des DigitalPaktes Schule
- Vereinfachte Richtlinien bei der Beschaffung im Rahmen kommunaler Ausschreibungen (vgl. hierzu auch die Veröffentlichung des Staatsministeriums des Innern: https://www.stmi.bayern.de/kub/kommunale_vergaben/index.php)
Gerade die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Schreiben vom 19. März 2020 den Ländern ermöglichten Erleichterungen in der Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl im Über- als auch im Unterschwellenbereich scheinen den für die Vergabe zuständigen Stellen der Sachaufwandsträger nicht immer in ausreichendem Maße bekannt zu sein. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Informationen weiterzuleiten.
Weitere Einzelheiten, insbesondere die „Eckpunkte zur Förderung nach dem Sonderbudget Leihgeräte” finden Sie auf der entsprechenden Website des StMUK: www.km.bayern.de/sonderbudget.
Dort wird demnächst auch die Antragsmappe veröffentlicht werden, mit deren Hilfe das Antragsverfahren durchzuführen ist. Der Ablauf wird in vereinfachter Form der Vorgehensweise beim DigitalPakt Schule entsprechen. Im Vorfeld bitte ich, noch im Laufe des Juni 2020 das Ge- spräch mit den Schulen zu suchen, um entsprechende Anträge rechtzeitig einzureichen.
Auch die Regierung von Oberfranken (Sachgebiet 20) wird sich demnächst mit einem weiteren Infoschreiben und aktuellen Informationen zum Abruf des Sonderbudgets Leihgeräte an die Sachaufwandsträger wenden. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie die Regierung von Oberfranken haben jeweils einen Abdruck dieses Schreibens erhalten.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen
[…]
Zudem wurden die Sachaufwandsträger noch einmal am 13. Juli 2020 in einer Rundmail der Regierung v. Ofr. (SG 20) über Vorgehensweise und Unterstützungsmöglichkeiten informiert.