Folgende Rundmail ging von Seiten der Regierung von Oberfranken (SG 20) am 12. Juli 2020 ebenfalls an sämtliche Sachaufwandsträger:
An die Landratsämter in Oberfranken
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an alle Schulaufwandsträger im jeweiligen Landkreis
An die kreisfreien Städte in Oberfranken mit der Bitte um Kenntnisnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits angekündigt, möchten wir Sie weiterhin aktuell, übersichtlich und umfangreich über Antragsstellung, Förderfähigkeit und Maßnahmenplanung in Bezug auf die Förderprogramme im Bereich Schule informieren.
Wir freuen uns deshalb, Ihnen unseren neuen Bereich „Förderprogramme Digitalisierung“unserer Homepage https://schule-oberfranken.de vorstellen zu können. Dort finden Sie ab sofort gebündelt und aktuell Informationen zu den Förderprogrammen, die Formulare zur Antragsstellung, Kontaktdaten der Ansprechpartner und weitere wichtige Hinweise.
Der FAQ-Bereich bietet mehrmals wöchentlich aktualisiert Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sobald weitere ergänzende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen – u.a. erarbeiten wir ein Hilfevideo zum Ausfüllen der Antragsmappe des Digitalpakts – werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.
Anträge zum Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ müssen bis zum 31.07.2020gestellt werden. Alle Informationen dazu, sowie das Antragsformular, finden Sie ebenfalls auf https://schule-oberfranken.de .
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot eine gute Unterstützungsmöglichkeit zu bieten, um Sie auch weiterhin bei der Inanspruchnahme der Förderprogramme im Bereich Digitalisierung an Schulen in Oberfranken begleiten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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