Beratung digitale Bildung (BdB)

Thema Datensicherheit: Lehrerdienstgeräte

Inzwischen sind unsere Kollegien weitgehend mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die als Lehrerdienstgeräte im Schulalltag sowohl pädagogische als auch Verwaltungsaufgaben erfüllen.

Allerdings ist sowohl die Funktionsfähigkeit als auch die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten unter Umständen durch verschiedene Faktoren wie Schadsoftware, unberechtigte Nutzung, fehlerhafte Administration bzw. Nutzung gefährdet. Deshalb ist es notwendig, die Endgeräte durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen angemessen zu schützen und die Benutzer auf Risiken hinzuweisen.

Dies wird durch festgelegte Nutzungsbedingungen und Mindestsicherheitsstandards an der Schule gewährleistet.

Nutzungsbedingungen für Lehrerdienstgeräte

Als Vorlage für die an der Schule gültige Nutzungsbedingungen kann das folgende, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Download bereitgestellte Dokument verwendet werden:

Nutzungsbedingungen für Lehrerdienstgeräte (DOCX)

Diese Musternutzungsbedingungen werden von der Schulleitung – ggf. in Zusammenarbeit mit dem Schulaufwandsträger – mit Hilfe der im Dokument grau hinterlegten Platzhalter und Auswahlfelder an die konkreten Gegebenheiten der Schule angepasst. Es wird empfohlen, hierbei den Rahmen des Mustertexts und der darin vorgesehenen Optionen beizubehalten.

Die Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer bei Ausgabe des Geräts vorgelegt und deren Kenntnisnahme von diesem durch Unterschrift dokumentiert. Das unterschriebene Dokument wird zu Dokumentationszwecken in der Schule aktenmäßig verwahrt.

Mindestsicherheitsstandards

Mindestsicherheitsstandards wie die im folgenden Dokument definierten stellen einen Sicherheitsrahmen dar, um die Endgeräte vor Angriffen von außen zu schützen:

Mindestsicherheitsstandards beim Einsatz der dienstlichen Geräte (PDF)

Checklisten

Durch eine sorgfältig geführte Checkliste dokumentiert die Schule die Umsetzung der notwendigen technisch-organisatorischen Maßnahmen:

Checkliste Lehrerdienstgeräte (DOCX)

Diese muss für jeden Endgerätetyp, der an der Schule als Dienstgerät ausgegeben wird, ausgefüllt und aktenmäßig verwahrt werden. So dient die Checklisten der Schule als Nachweis, dass sie ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 i.V.m. Art. 32 DSGVO nachgekommen ist.

Beim Ausfüllen der Checkliste kann sich die Schule an den folgenden Empfehlungen sowie einem vom StMUK bereitgestellten Beispieldokument orientieren:

Empfehlung des StMUK für die Schule (PDF)

Checkliste (Beispiele) (DOCX)


Weitere Informationen zu Themen der Datensicherheit finden Sie stets aktuell auf den entsprechenden Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.