Hinweise zur dienstlichen Nutzung von privaten Endgeräten
„Für die Organisation dienstlicher Abläufe und damit auch die Ausgestaltung von IT-gestützten Prozessen, die für dienstliche Zwecke genutzt werden, ist die Schule verantwortlich. Dies gilt ggf. auch für die Entscheidung, private Geräte zur dienstlichen Nutzung zuzulassen.
Daher muss die Schulleitung durch angemessene Kontrolle sicherstellen und nachweisen können, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO gewährleistet sind, wenn eine Lehrkraft bzw. das sonstige an der Schule tätige Personal ein privates Endgerät für dienstliche Zwecke einsetzt und dabei personenbezogene Daten verarbeitet.“
(StMUK: Private Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch)
Die folgenden, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Download bereitgestellten Musternutzungshinweise, Mindestsicherheitsstandards und Checklisten sollen bei der Umsetzung der Verpflichtungen unterstützen.
Hinweise und Mindestsicherheitsstandards
Hinweise zur dienstlichen Nutzung von privaten Endgeräten (PDF)
Mindestsicherheitsstandards bei der dienstlichen Nutzung von privaten Endgeräten (PDF)
Checkliste
Die Lehrkraft bzw. das sonstige an der Schule tätige Personal überprüft anhand der Checkliste und unter Berücksichtigung der Mindestsicherheitsstandards ihr Endgerät und passt es nötigenfalls entsprechend an.
Checkliste private Endgeräte (DOCX)
Beim Ausfüllen der Checkliste können die folgenden Empfehlungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus als Orientierung dienen:
Checkliste (Beispiele) (PDF)
Prüfschablone für Schulen (Empfehlung des StMUK)
Zur Überprüfung der Checklisten erstellt die Schulleitung eine Prüfschablone. Die Festlegung der Konformitätskriterien liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Hierbei kann die Schule auf die untenstehende Empfehlung des Staatsministeriums zurückgreifen.
Prüfschablone für Schulen (PDF)
Weitere Informationen zu Themen der Datensicherheit finden Sie stets aktuell auf den entsprechenden Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.